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Was machen wir eigentlich „in unserer Freizeit“?

Man sieht und hört uns, wenn wir im Einsatz sind. Aber auch hinter den Kulissen wird viel geleistet.

Es beginnt mit der einjährigen Anwärterausbildung, die jeder Feuerwehrmann absolvieren muss.
Wir haben 2 Dienstabende im Monat. An den Dienstabenden führen wir Übungen in Theorie und Praxis durch, wie z.B. Wasserversorgung aufbauen, Technische Hilfe, Erste Hilfe, Funken, Knoten und Stiche. Übung macht den Meister. Denn im Ernstfall muss jeder Handgriff sitzen.
Wir besuchen regelmäßig Lehrgänge zur Aus- und Weiterbildung.
Wir reinigen, pflegen und reparieren unser Material, die Werkzeuge und die Fahrzeuge.
Einmal im Jahr kontrollieren und pflegen wir die Hydranten in unserem Einsatzgebiet.
Einmal im Jahr sind wir auch im Kindergarten und geben den Kleinsten dort eine Brandschutzerziehung. Und wir begleiten die Laternenumzüge.
Der Vorstand trifft sich regelmäßig und berät über diverse Themen.
Am Volkstrauertag stehen wir Spalier am Ehrenmal.
Wir unterstützen unsere Jugendfeuerwehr bei der Ausbildung und beim Berufsfeuerwehrtag.
Auch die Internetseite, Facebook und Instagram müssen gefüttert werden.

Natürlich bereiten wir auch das Osterfeuer, das Dorffest und andere Veranstaltungen vor und nach. Traditionen müssen gepflegt werden.

Und noch vieles mehr…

Zum Feuerwehrwesen gehören im wesentlichen 5 Eckpunkte:

  • Brandschutz ( Bekämpfung von Bränden und der Schutz von Menschen und Sachen)
  • Technische Hilfeleistung (Bergen und Retten)
  • Mitwirkung bei Großschadenslagen (Katastrophenschutz)
  • Abwehr von Umweltverschmutzungen
  • Einsatznachsorge (Brandwache)

Hinzu kommen die Maßnahmen für den vorbeugenden Brandschutz:

  • Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen
  • Schulung der Feuerwehrleute
  • Mitwirkung im Katastrophenschutz
  • Überprüfung von Löschwasserstellen
  • Brandschutzerziehung der Bevölkerung
  • Planung und Durchführung von Übungsalarmen
  • Mitwirkung von Objektplänen und Einsatzplänen
  • Betreuung und Ausbildung der Jugendfeuerwehren
  • Gerätepflege der Feuerwehreinsatzgeräte

Eine Aufgabe der Gemeinde ist die Einrichtung und die Unterhaltung einer den Örtlichkeiten angemessenen und leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr.

Gesetze

In Deutschland richtet sich der Feuerwehrdienst, sowie das Bestehen einer Feuerwehr nach dem Gesetz. Als wichtige Gesetze hierbei für den Feuerwehrdienst sind aufzuführen.

  • Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren (Brandschutzgesetz (BrSchG) vom 10.02.1996)
  • Gesetz über den Katastrophenschutz in Schleswig Holstein (Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG) vom 04.12.1995)
  • Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig Holstein (Landesverwaltungsgesetz (LVwG) vom 24.10.1996)
  • Verwaltungsvorschrift über die Zusammenarbeit zwischen den Ordnungsbehörden und der Polizei bei der Gefahrenabwehr (vom 21.04.1997)
  • Zivilschutzgesetz (ZSG vom 25.03.1996)
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