Aufgaben
In Deutschland richtet sich der Feuerwehrdienst, sowie das Bestehen einer Feuerwehr nach dem Gesetz. Als wichtige Gesetze hierbei für den Feuerwehrdienst sind aufzuführen.
- Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren (Brandschutzgesetz (BrSchG) vom 10.02.1996)
- Gesetz über den Katastrophenschutz in Schleswig Holstein (Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG) vom 04.12.1995)
- Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig Holstein (Landesverwaltungsgesetz (LVwG) vom 24.10.1996)
- Verwaltungsvorschrift über die Zusammenarbeit zwischen den Ordnungsbehörden und der Polizei bei der Gefahrenabwehr (vom 21.04.1997)
- Zivilschutzgesetz (ZSG vom 25.03.1996)
Zum Feuerwehrwesen gehören im wesentlichen 5 Eckpunkte:
- Brandschutz ( Bekämpfung von Bränden und der Schutz von Menschen und Sachen)
- Technische Hilfeleistung (Bergen und Retten)
- Mitwirkung bei Großschadenslagen (Katastrophenschutz)
- Abwehr von Umweltverschmutzungen
- Einsatznachsorge (Brandwache)
Hinzu kommen die Maßnahmen für den vorbeugenden Brandschutz:
- Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen
- Schulung der Feuerwehrleute
- Mitwirkung im Katastrophenschutz
- Überprüfung von Löschwasserstellen
- Brandschutzerziehung der Bevölkerung
- Planung und Durchführung von Übungsalarmen
- Mitwirkung von Objektplänen und Einsatzplänen
- Betreuung und Ausbildung der Jugendfeuerwehren
- Gerätepflege der Feuerwehreinsatzgeräte
Eine Aufgabe der Gemeinde ist die Einrichtung und die Unterhaltung einer den Örtlichkeiten angemessenen und leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr.

